Meldung vom 11.06.2024
Mit dem „Gesetz zur Rentenanpassung und zur Verbesserung von Leistungen für Erwerbsminderungsrentner“ wurden für die beziehenden Personen einzelner Renten Verbesserung bei der Rentenhöhe ab dem 1. Juli 2024 eingeführt.
Über diese Änderungen möchte der Kyffhäuserkreis die Bürgerinnen und Bürger informieren.
Folgen Renten sind hierbei betroffen:
1. alle Renten wegen Erwerbsminderung, die im Zeitraum vom 01.01.2001 bis zum 31.12.2018 begonnen haben,
2. alle Hinterbliebenenrenten (Witwer-/Witwenrente, Waisen-/Halbwaisenrente), die im Zeitraum vom 01.01.2001 bis zum 31.12.2018 begonnen haben und denen kein Rentenbezug der verstorbenen versicherten Person unmittelbar vorausging,
3. alle Altersrenten die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung nach Nummer 1 anschließen,
4. alle Hinterbliebenenrenten (Witwer-/Witwenrente, Waisen-/Halbwaisenrente), die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung nach Nummer 1 oder an eine Rente wegen Alters nach Nummer 3 anschließen.
Die Verbesserung für die betroffenen Rentner erfolgt in zwei Stufen:
Erste Stufe:
Ab Juli 2024 wird ein monatlicher Rentenzuschlag ausgezahlt. Die Überweisung erfolgt Mitte des Monats getrennt von der jeweiligen Rente.
Zweite Stufe:
Erst ab Dezember 2025 wird der Rentenzuschlag zusammen mit der jeweiligen Rente in einem Betrag ausgezahlt.