Meldung vom 07.01.2025
Ab 01.01.2025 gilt das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts. Alle vor dem 01.01.2025 erlassenen Einheitswerte, Grundsteuermessbescheide und Bescheide über Zerlegung des Grundsteuermessbetrages sind Kraft Gesetz zum 31.12.2024 aufgehoben und bilden für die Berechnung der Grundsteuer keine Grundlage mehr.
Die durch das Finanzamt übermittelten neuen Daten über den Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag, gültig ab 01.01.2025, sind künftig Grundlage für die Berechnung und Festsetzung der Grundsteuer.
Derzeit werden die Daten des Finanzamtes in das EDV-System eingespielt. Da dies noch nicht vollumfänglich abgeschlossen ist, werden zunächst noch keine neuen Grundsteuerbescheide bekanntgegeben. Der bis dato bekannte erste Fälligkeitstermin 15.02. wird in diesem Jahr nicht verwirklicht.
Mit Erhalt der neuen Grundsteuerbescheide werden die Grundsteuern fällig gestellt, siehe Fälligkeit auf dem Grundsteuerbescheid.
Es ist jedoch möglich die Grundsteuern am 15.02. wie bisher unter Vorbehalt als „Abschlag“ zu zahlen. Anzugeben ist dabei dringend das Kassenkonto.
Wenn die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bereits erklärt wurde und Sie auch mit dem Veranlagungsjahr steuerpflichtig bleiben, gilt das SEPA-Lastschriftverfahren fort und bedarf keiner neuen Erklärung.
Ausnahmen bilden die Gemeinden Borxleben und Gehofen
Alle Steuerpflichtigen der Gemeinden Borxleben und Gehofen erhalten aufgrund einer Softwareumstellung neue SEPA-Mandate.
Bitte beachten Sie, dass durch diese Umstellung bereits vorhandene SEPA-Mandate neu erteilt werden müssen.
Artern, den 07.01.2025
Blümel
Bürgermeister
Bei Einzahlungen nutzen Sie bitte folgendes Konto der jeweiligen Gemeinde:
für die Gemeinde Borxleben:
Kyffhäusersparkasse
IBAN: DE90 8205 5000 3400 0080 19
BIC: HELADEF1KYF
für die Gemeinde Gehofen:
Kyffhäusersparkasse
IBAN: DE34 8205 5000 3400 0164 96
BIC: HELADEF1KYF
für die Gemeinde Kalbsrieth:
Kyffhäusersparkasse
IBAN: DE22 8205 5000 3400 0165 18
BIC: HELADEF1KYF
für die Gemeinde Mönchpfiffel-Nikolausrieth:
Kyffhäusersparkasse
IBAN: DE39 8205 5000 3000 0051 87
BIC: HELADEF1KYF
für die Gemeinde Reinsdorf:
Kyffhäusersparkasse
IBAN: DE32 8205 5000 3400 0155 62
BIC: HELADEF1KYF