Information zur Grundsteuerreform 2025

Stadt Artern & Ortsteile

Meldung vom 07.01.2025

Ab 01.01.2025 gilt das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts. Alle vor dem 01.01.2025 erlassenen Einheitswerte, Grundsteuermessbescheide und Bescheide über Zerlegung des Grundsteuermessbetrages sind Kraft Gesetz zum 31.12.2024 aufgehoben und bilden für die Berechnung der Grundsteuer keine Grundlage mehr.

Die durch das Finanzamt übermittelten neuen Daten über den Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag, gültig ab 01.01.2025, sind künftig Grundlage für die Berechnung und Festsetzung der Grundsteuer.

Derzeit werden die Daten des Finanzamtes in das EDV-System eingespielt. Da dies noch nicht vollumfänglich abgeschlossen ist, werden zunächst noch keine neuen Grundsteuerbescheide bekanntgegeben. Der bis dato bekannte erste Fälligkeitstermin 15.02. wird in diesem Jahr nicht verwirklicht.

Mit Erhalt der Grundsteuerbescheide werden die Grundsteuern fällig gestellt, siehe Fälligkeit auf dem Grundsteuerbescheid.

Es ist jedoch möglich die Grundsteuern am 15.02. wie bisher unter Vorbehalt als „Abschlag“ zu zahlen. Anzugeben ist dabei dringend das Kassenkonto.

Wenn die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bereits erklärt wurde und Sie auch mit dem Veranlagungsjahr steuerpflichtig bleiben, gilt das SEPA-Lastschriftverfahren fort und bedarf keiner neuen Erklärung.

Artern, den 07.01.2025

Blümel
Bürgermeister

Bei Einzahlung verwenden Sie bitte folgendes Konto:

Kyffhäusersparkasse

IBAN:                    DE92 8205 5000 3400 0064 31

BIC:                       HELADEF1KYF

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