Sitzung des Hauptausschusses des Stadtrates der Stadt Artern

Meldung vom 17.01.2022

Bekanntmachung

 

zur 23. Sitzung des Hauptausschusses des Stadtrates der Stadt Artern

am Montag, 17. Januar 2022, um 19:00 Uhr,

im Sitzungssaal des Rathauses Artern, Markt 14, 06556 Artern

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer o.g. Sitzung lade ich Sie recht herzlich ein.

 

Vorgesehene Tagesordnung: 

I. Öffentlicher Teil
 

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
3. Bestätigung zur Tagesordnung
4. Beschlussfassung über die Niederschrift vom 08.11.2021, öffentlicher Teil
5. Beratung und Empfehlung der Haushaltssatzung der Stadt Artern für das Haushaltsjahr 2022
6. Beratung und Empfehlung des Finanzplanes 2021 – 2025 zum Haushaltsplan 2022 der Stadt Artern
7. Beratung und Empfehlung zur Aufhebung des Beschlusses 0114-12/2020 vom 14.12.2020 zur ersten Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen vom 18.03.2019
8. Beratung und Empfehlung zur Ersten Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen vom 18.03.2019
9. Vorstellung und Beratung der Tagesordnung der kommenden Stadtratssitzung, öffentlicher Teil
10. Informationen des Bürgermeisters
11. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses unter Einbeziehung der Ortschaftsbürgermeister
 

Mit freundlichen Grüßen

 

Torsten Blümel

Bürgermeister

  

Während der Sitzung ist eine FFP2-Maske oder ein medizinisch anerkannter Mund-Nasenschutz zu tragen. Weiterhin sind zur Sitzung die geltenden Hygienevorschriften einzuhalten.

Aufgrund der aktuell geltenden Regelungen der Thüringer SARS-COV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung gilt für Sitzungen kommunaler Gremien in geschlossenen Räumen die 3G-Zugangsbeschränkung (Zugang nur für Geimpfte, Genesene und asymptomatische Personen, die den Nachweis eines negativen Ergebnisses einer Testung auf das Coronavirus vorlegen können; Antigenschnelltest nicht länger als 24 Stunden , PCR-Test nicht länger als 48 Stunden oder alternativer Nukleinsäure-Test nicht länger als 24 Stunden seit Testung).

 

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