Das vorliegende Einzelhandelskonzept wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen erarbeitet.
Um eine Verbindlichkeit dieser sogenannten informellen Planung herzustellen, wurde das Einzelhandelskonzept durch den Stadtrat Artern als ein städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs 6 Nr 11 BauGB auf der Grundlage dieses Gutachtens legitimiert (Beschluss des Einzelhandelskonzeptes). Damit ist das Einzelhandelskonzept bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen und gilt als Dokumentation der kommunalen Planungsabsichten.