Meldung vom 02.03.2022
Der Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur informiert Betroffene und deren Angehörige/Hinterbliebene über die Rehabilitierungs-möglichkeiten und die daran geknüpften sozialen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen. Das Beraterteam berät und unterstützt Sie bei den entsprechenden Antragstellungen und bietet die Möglichkeit des Gesprächs über Erlebtes oder Erlittenes in der ehemaligen DDR in einem geschützten Rahmen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht in die Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes bei dem Stasi-Unterlagen-Archiv.
· Die strafrechtliche Rehabilitierung ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz oder behördlicher Entscheidungen zur Freiheitsentziehung, sofern sie der politischen Verfolgung oder (sonstigen) sachfremden Zwecken gedient haben.
· Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung dient der Aufhebung rechtsstaatswidriger Maßnahmen von DDR-Organen, die durch Eingriffe in Gesundheit, Vermögen oder Beruf noch heute unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.
· Die berufliche Rehabilitierung zielt auf einen Nachteilsausgleich für politisch motivierte Eingriffe in Ausbildung oder Beruf.
Aufgrund der Corona-Pandemie kann die Beratung nur nach telefonischer Voranmeldung erfolgen. Bitte vereinbaren Sie unter 0361-573114963 einen Gesprächstermin.
Ansprechpartnerin: Frau Weinrich