Stellenausschreibung für die Stelle staatlich anerkannte/n Erzieher/in (m/w/d)

Meldung vom 28.07.2022

Die Stadt Artern mit ihren Ortsteilen Artern, Heygendorf, Schönfeld und Voigtstedt  ist erfüllende Landgemeinde für die Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf. Sie schreibt folgende Stelle aus:


ab 01.09.2022 eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in (m/w/d)

in Teilzeit mit folgendem Profil:

- Qualifikation als staatl. gepr. Erzieher/in oder vergleichbare in Thüringen anerkannte oder gleichgestellte Ausbildung (gem. ThürKigaG),
- hohes Maß an Empathie, Engagement und Eigeninitiative bei der Umsetzung der Bildungsaufgaben und ihrer inhaltlichen Ausgestaltung,
- hohe fachliche und soziale Kompetenz sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit,
- einen wertschätzenden, liebevollen und individuellen Umgang mit Kindern,
- eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten,
- Bereitschaft, selbständig und flexibel zu arbeiten,
- ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.

Wir bieten Ihnen:

- eine verantwortungsvolle, vielseitige und interessante Tätigkeit in einer kommunalen Kindertagesstätte,
- tarifgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD). Die Stelle ist in der Entgeltgruppe S8a (Erzieher) der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) eingruppiert (§ 12 TVÖD). Die Stufeneinordnung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen
  Berufserfahrung.

Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für 1 Jahr mit mindestens 25 Wochenarbeitsstunden, aufgrund schwankender Kinderzahlen kann die wöchentliche Arbeitszeit um 25 % auf max. 31 Wochenstunden angehoben werden. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über die Zusendung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen per Briefpost bis 05.08.2022 an die

persönlich / vertraulich
Stadt Artern
Personalabteilung, Kennz.: Kita 09.2022

Markt 14, 06556 Artern                                    

Briefpostbewerbungen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung (Fahrtkosten) entstehen, werden nicht erstattet. Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. 

Torsten Blümel
Bürgermeister

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