Elektronischer Reisepass für Kinder ab 01. Januar 2024

Meldung vom 30.01.2024

Aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Ab 01. Januar 2024 benötigen alle Kinder unter 12 Jahren, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass – elektronisch mit Chip. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis. Sowohl Personalausweis, als auch Reisepass, sind für Kinder sechs Jahre lang gültig. Der Reisepass kostet 37,50 €, der Personalausweis 22,80 €.

Solange das Gültigkeitsende der aktuellen Kinderreisepässe noch nicht erreicht ist, können Kinder aber noch mit dem Kinderreisepass reisen.

Wir weisen darauf hin, dass für die Neubeantragung eines Dokumentes ein aktuelles biometrisches Passfoto, das Kind selber, die Geburtsurkunde sowie die Vollmacht des Elternteils, der bei der Beantragung nicht mit zugegen ist, mitzubringen sind – Alleinerziehende benötigen eine aktuelle Sorgerechtserklärung vom Jugendamt.

Ihr Einwohnermeldeamt Artern

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