Wohngeld im Bürgerbüro des Landratsamtes beantragen

Stadtverwaltung nicht zuständig

Meldung vom 06.01.2023

Wohngeldanträge müssen im Bürgerbüro des Landratsamtes in der Straße der Jugend in Artern gestellt werden. Die Stadtverwaltung teilt mit, dass sie nicht zuständig ist und bei der Beantragung nicht weiterhelfen kann.

Die Auskünfte im Internet, die auf die Stadt verweisen, sind falsch und nicht durch die Stadt autorisiert. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, sich nur auf die offiziellen Veröffentlichungen im Amtsblatt oder auf der Homepage zu verlassen. Der Fehler auf verschiedenen Internetseiten beruht auf der verkürzten und damit ungenauen Aussage, dass die Kommunen zuständig sind. Damit sind aber ausschließlich die Landkreise und die kreisfreien Städte gemeint.

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